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AT-CZ 2007-2013 - creating the future
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Genehmigung des Projektes


Von den zur Kofinanzierung empfohlenen Projekten entscheidet der gemeinsame Begleitausschuss (BA) in seiner Sitzung auf Grund der Angaben im Projektblatt und der Formulare mit den Ergebnissen der Bewertungen. Einzelne Projekte und Ergebnisse ihrer Bewertung werden auf der Sitzung zuerst durch das JTS vorgestellt, danach präsentiert die Regionale Stelle des Lead Partners den Inhalt und Hintergrund des Projektes den BA-Mitgliedern. Der BA empfiehlt Projekte zur Kofinanzierung auf Basis der Zustimmung aller Mitglieder (Konsens).

Liste der Mitgliedsorganisationen und -institutionen zum Download HIER




Der BA hat die Möglichkeit das Projekt:


 

• ohne Auflage zu genehmigen
Der Begleitausschuss genehmigt das jeweilige Projekt zur Förderung im ETZ-Programm.


 

• mit Auflage zu genehmigen
Das Projekt entspricht den meisten Anforderungen, aber es beinhaltet kleine Mängel. Es wird mit der Auflage genehmigt, dass diese Mängel beseitigt werden, erst dann wird der EFRE-Vertrag unterschrieben. Für die Beseitigung von Mängeln ist der Lead Partner verantwortlich. Das Projekt wird nicht mehr auf der Sitzung behandelt, der/die zuständige JTS-Mitarbeiter/in informiert den BA nur über die Berichtigung. Falls der Lead Partner den vom BA bestimmten Auflagen nicht zustimmt, sind die Bedingungen für die Projektkofinanzierung nicht erfüllt und das Projekt ist zurückgestellt, d.h. es wird kein EFRE-Vertrag vorbereitet.

• zurückzustellen
Das Projekt beinhaltet Mängel, die keine Genehmigung mit Auflage erlauben. Bis zu einer weiteren Beurteilung wird das Projekt zurückgestellt. Die für den Lead Partner zuständige Regionale Stelle informiert den Lead Partner, der das Projekt aufbereiten muss, erst nach den entsprechenden Veränderungen kann das Projekt auf dem nächsten BA behandelt werden.



• zurückzunehmen
Der Vertreter der Regionalen Stelle, der für den Lead Partner zuständig ist und der sich an der Sitzung des BA beteiligt, kann das Projekt aus der Sitzung zurückziehen. Das Projekt kann aus unterschiedlichen Gründen zurückgezogen werden, z.B. auf Verlangen des Lead Partners oder aus Mangel von finanziellen Mitteln usw. In so einem Fall wird der BA über die Gründe der Zurückziehung des Antrags informiert und die BA-Mitglieder stimmen über den Vorschlag ab.



• abzulehnen
Die Projekte, die schwerwiegende Mängel enthalten oder formale Kriterien nicht erfüllen, sollten die Bewertung nicht passieren und dem BA nicht vorgelegt werden, deshalb stellt eine Ablehnung eher eine Ausnahme dar. Das Projekt kann aber auch deshalb abgelehnt werden, weil viele qualitativ gute Projektanträge vorgelegt wurden und die verfügbaren Finanzmittel nicht ausreichend sind, um alle Anträge zu bezuschussen. Der BA hat auch die Möglichkeit sich zu dem Budget oder dem Projektinhalt oä. zu äußern sowie eine Änderung vorzuschlagen.


Schriftliche Bekanntmachung an die erfolgreichen und nicht erfolgreichen Lead Partner

Das JTS verschickt schriftlich nach der Protokollgenehmigung die Bekanntmachung des Ergebnisses an die erfolgreichen und nicht erfolgreichen Lead Partner der einzelnen Projektanträge, die auf der Sitzung des BA behandelt wurden. Im Brief an die erfolgreichen Lead Partner wird auch die Liste der vom BA festgesetzten eventuellen Bedingungen/Vorbehalte angeführt.


 
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