Förderungen
Den Antragstellern wird es empfohlen, ihr Vorhaben schon bei der Projektausarbeitung mit ihrer zuständigen Regionalen Koordinierungsstelle zu konsultieren. Die Kontakte finden Sie hier.
Wichtiger Hinweis!
Für niederösterreichische ProjektträgerInnen wurden Qualitätskriterien definiert, die über die Höhe der Förderung entscheiden. Außerdem wurde für niederösterreichische Lead- und ProjektpartnerInnen auch das Dokument "Erforderliche Nachweise zu förderfähigen Ausgaben nach Kostenkategorien" erstellt. Die Unterlagen stehen zum Download auf der Website des Landes Niederösterreich www.raumordnung-noe.at zur Verfügung.
Nähere Informationen erhalten Sie auch bei der Regionalen Koordinierungsstelle Niederösterreich.
Wenn Sie sich beispielsweise dafür interessieren:
• was ein Lead-Partner-Prinzip bedeutet
• wer für die EU-Förderung im Rahmen dieses Programms ansuchen kann
• in welches Gebiet Ihr Projekt fällt
• worin die Kriterien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bestehen
dann finden Sie diese Informationen in der Sektion „Voraussetzungen“.
Regeln und Beschreibung der förderfähigen Kosten können Sie in der Sektion „Förderfähige Kosten“ downloaden.
Falls Sie schon an der Entwicklung des Projektantrags arbeiten und Informationen suchen:
• zum konkreten Vorgang beim Antragseinreichen
• zum Prozess der Projektbewertung
• zur Projektgenehmigung
• zur Projektumsetzung
dann empfehlen wir Ihnen schrittweise die Sektion „Der Weg zur Förderung“ durchzugehen.