Voraussetzungen
• Jedes Projekt muss das Lead-Partner-Prinzip geltend machen.
• Der Antragsteller darf nur eine öffentliche oder öffentlichkeitsnahe Institution sein, welche die jeweiligen Aktivitäten nicht gewinnorientiert umsetzt.
• Der Antragsteller muss seine Aktivitäten im Programmgebiet umsetzen.
• Thematisch liegen die Schwerpunkte bei diesen Bereichen: "sozio-ökonomische Entwicklung, Tourismus und Know-how Transfer", oder "regionale Erreichbarkeit und nachhaltige Entwicklung".
• Jedes Projekt muss mindestens zwei von vier Kriterien der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit erfüllen.
Ausführliche Informationen gewinnen Sie in den einzelnen Sektionen.