Kriterien der Zusammenarbeit mit Projektpartnern
1. Gemeinsame Ausarbeitung
• Alle Partner sind an dem Vorbereitungsprozess beteiligt.
• Alle Partner haben gemeinsam definiert, wie das Projekt umgesetzt werden soll.
• Ziele und Ergebnisse, Finanz- und Zeitplan sowie Zuteilung von Aktivitäten wurden gemeinsam entwickelt.
• Beiträge und Erwartungen aller Partner sind klar definiert.
2. Gemeinsame Umsetzung
• Der Lead Partner übernimmt die Gesamtverantwortung für das Projekt.
• Alle Aufgaben und Verantwortungen werden zwischen den Partnern für alle Phasen der Umsetzung innerhalb des Projekts aufgeteilt (Partnerschaftsvereinbarung), die Koordination liegt beim Lead Partner.
• Jeder zuständige Partner muss die korrekte Abwicklung für sein Projektmodul übernehmen und gewährleisten, sodass alle geplanten Aktivitäten zielführend umgesetzt werden und die Implementierung abgestimmt wird.
3. Gemeinsames Personal
• Jeder Partner verfügt über eine Rolle und hat ausreichend Personal, um diese Aufgabe wahr zu nehmen.
• Alle für ein Modul zuständigen MitarbeiterInnen müssen ihre Aufgaben untereinander koordinieren. Der Informationsfluss erfolgt regelmäßig.
• Es gibt keine Doppelbesetzung unter den Partnern für die gleiche Aufgabe.
4. Gemeinsame Finanzierung
• Das Projekt verfügt über einen gemeinsamen Finanzplan.
• Die Partner beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung des Projektes.