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AT-CZ 2007-2013 - creating the future
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Kriterien der Zusammenarbeit mit Projektpartnern

Für die Zusammenarbeit wurden vier Kooperationskriterien ausgearbeitet, wovon bei einem Projekt mindestens zwei erfüllt werden müssen:




1. Gemeinsame Ausarbeitung


• Alle Partner sind an dem Vorbereitungsprozess beteiligt.
• Alle Partner haben gemeinsam definiert, wie das Projekt umgesetzt werden soll. 
• Ziele und Ergebnisse, Finanz- und Zeitplan sowie Zuteilung von Aktivitäten wurden gemeinsam entwickelt.
• Beiträge und Erwartungen aller Partner sind klar definiert.


2. Gemeinsame Umsetzung


• Der Lead Partner übernimmt die Gesamtverantwortung für das Projekt. 
• Alle Aufgaben und Verantwortungen werden zwischen den Partnern für alle Phasen der Umsetzung innerhalb des Projekts aufgeteilt (Partnerschaftsvereinbarung), die Koordination liegt beim Lead Partner.
• Jeder zuständige Partner muss die korrekte Abwicklung für sein Projektmodul übernehmen und gewährleisten, sodass alle geplanten Aktivitäten zielführend umgesetzt werden und die Implementierung abgestimmt wird.



3. Gemeinsames Personal  

  
• Jeder Partner verfügt über eine Rolle und hat ausreichend Personal, um diese Aufgabe wahr zu nehmen.
• Alle für ein Modul zuständigen MitarbeiterInnen müssen ihre Aufgaben untereinander koordinieren. Der Informationsfluss erfolgt regelmäßig.
• Es gibt keine Doppelbesetzung unter den Partnern für die gleiche Aufgabe.



4. Gemeinsame Finanzierung


• Das Projekt verfügt über einen gemeinsamen Finanzplan.
• Die Partner beteiligen sich gemeinsam an der Finanzierung des Projektes.


 


 
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