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AT-CZ 2007-2013 - creating the future
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Lead Partner Prinzip

Für die Erhöhung der Effektivität der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit muss in allen Aktivitäten/Projekten das Lead-Partner-Prinzip angewandt werden. Im Rahmen dieses Prinzips sind zwischen einem Lead Partner und den anderen Projektpartnern die Aufgaben sowie die Verantwortung für die Vorbereitung, Umsetzung, Finanzierung und Kontrolle des Projektes klar definiert und geteilt.




Warum wurde das Lead-Partner-Prinzip eingeführt?


- Projekte sollen tatsächlich gemeinsam durchgeführt werden, Basis ist die klare Struktur der Projektpartnerschaft, diese wird in einem zweisprachigen Projektantrag vorgelegt
- Vereinfachung der Verantwortungskette, d.h. nur der Lead Partner ist für das Projekt gegenüber der Verwaltungsbehörde verantwortlich
- Erhöhung der Anforderungen an die Projektvorbereitung, die eine längere Zeit beanspruchen wird
- größere und weitaus strategischere Projekte


Wie wird das Lead-Partner-Prinzip geltend gemacht?


- grundlegend ist die gemeinsame Vorbereitung des Projektes und des Projektantrages und die gemeinsame Auswahl eines Lead Partners im Rahmen der Partnerschaft
- der Lead Partner ist für die Durchführung des gesamten Vorhabens verantwortlich
- jeder der Projektpartner verantwortet die Durchführung von Aktivitäten, zu denen er sich in der Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet hat
- der Lead Partner bestätigt, dass alle Kosten im Einklang mit dem Aktivitätsplan ausgegeben und ordnungsgemäß verifiziert wurden
- jeder der Projektpartner ist für eine ordentliche Verifizierung der eigenen Kosten und für eventuelle Unregelmäßigkeiten der eigenen Kosten verantwortlich
- der Lead Partner empfängt die EFRE Zahlungen und leitet sie an seine Projektpartner weiter


Wer ist ein geeigneter Lead Partner?


- jede förderfähige  Institution, die im Programmgebiet ihren Sitz hat und ihre Region gut kennt
- Institutionen, die über Organisations-, Kommunikations- und Managementressourcen verfügen


Was sind die Pflichten des Lead Partners?


- er verantwortet die Sicherstellung der Umsetzung und Verwaltung des ganzen Projektes
- er legt die Grundlagen für Verhältnisse mit seinen Projektpartnern in der Partnerschaftsvereinbarung fest
- er verantwortet die Abgabe des ausgefüllten Antragsformulars, zusammen mit der Partnerschaftsvereinbarung bei der zuständigen Regionalen Koordinierungsstelle oder beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat
- er unterzeichnet den Fördervertrag über die EFRE-Kofinanzierungsmittel mit der Verwaltungsbehörde und nach seiner Annahme informiert er sofort alle seine Projektpartner
- er empfängt Zahlungen und leitet sie an seine Projektpartner weiter
- auf Grund der verifizierten Fortschrittsberichte seiner Projektpartner bereitet er einen zusammenfassenden Projektbericht in deutscher und tschechischer Sprache vor und leitet ihn zusammen mit den gesammelten Bestätigungen der Ausgaben seinem Prüfer weiter. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, erhält das Gemeinsame Technische Sekretariat die Unterlagen und kann die Auszahlung der Mittel veranlassen.


Was sind Pflichten des Projektpartners?


- im Rahmen der Partnerschaft beteiligt er sich an der gemeinsamen  Vorbereitung des Projektes und des Projektantrags
- er ist für die Durchführung von Aktivitäten, zu denen er sich in der Partnerschaftsvereinbarung verpflichtet hat, verantwortlich
- er trägt die Verantwortung im Fall von Unregelmäßigkeiten bei den von ihm gemeldeten Ausgaben
- dem zuständigen Prüfer legt er einen standardisierten Fortschrittsbericht, zusammen mit allen notwendigen Unterlagen zur Verifizierung vor
- dem Lead Partner übermittelt er seine verifizierten Ausgabenbescheinigungen für einen zusammenfassenden Projektbericht vor


 
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