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AT-CZ 2007-2013 - creating the future
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Vorbereitung des Projektes

Als Anfang der Projektvorbereitung versteht man den Beginn der Ausarbeitung des Projektantrags und seiner obligatorischen Anhänge. Wenn Partner mit der Projektvorbereitung jedoch vor dem 1.1.2007 begonnen haben, sind die vor diesem Datum entstandenen Ausgaben nicht förderfähig.
Partner haben die Möglichkeit, sich im Laufe des ganzen Prozesses der Projektvorbereitung vor allem an die Regionalen Stellen bzw. das JTS zu wenden. Von diesen Stellen können sie alle bedarfsgerechten Informationen und Beratungen erhalten, um sicherzustellen, dass der vorgelegte Projektantrag (bzw. seine Anhänge) die Formerfordernisse erfüllt und der Programmzielrichtung entspricht. Diese Informationen und Beratungen sind für alle Partner kostenlos. Wir empfehlen diese Beratungsmöglichkeit zu nützen, nicht nur weil das Projekt auf diese Weise den Ansprüchen für die Behandlung in den Begleitausschüssen (BA) besser entspricht, sondern auch weil die jeweilige Regionale Stelle während der Sitzung des Begleitausschusses eventuelle Anfragen beantworten kann. Es ist deshalb günstig, wenn eine verantwortliche Regionale Stelle mit dem Projekt vertraut ist und genügend Hintergrundinformationen für eine eventuelle Beratung im BA hat.

Vorbereitung des Projektantrags

Projekte können entweder selbständig von Partnern, oder mit Hilfe einer für die gegebene Problematik ausgerichtete und auf dem Markt wirkende Organisation vorbereitet werden. Für die eventuelle Sicherstellung einer externen Hilfe bei der Vorbereitung des Projektes ist ausschließlich der Partner verantwortlich.
Der Lead Partner gemeinsam mit anderen Partnern füllen das Antragformular aus, (eine elektronische Form im MS Excel) unter Berücksichtigung der Hinweise, die in den Anleitungen zum Ausfüllen des Antragsformulars angeführt sind. Durch das Drucken des ausgearbeiteten Projektantrags und durch sein Unterschreiben entsteht eine endgültige Version.

Antragstellung

Wann werden die Projektanträge eingereicht?


 

Die Projektanträge können laufend abgegeben werden, die Annahme ist nicht an einen Aufruf zur Projekteinreichung gebunden. Das heißt, dass es möglich ist, Projektanträge durchgängig während des ganzen Zeitraums der Programmumsetzung einzureichen. Für die Antragstellung gilt, dass für jede Sitzung des Begleitausschusses, der über Zuwendung der Förderung entscheidet, ein indikativer Termin festgelegt werden wird, bis wann ein den Qualitätskriterien entsprechender Projektantrag der zuständigen Regionalen Stelle oder dem JTS zugestellt werden sollte. Dieser Termin ist 10 Wochen vor der geplanten Sitzung des BA. Ein im entsprechenden Standard erarbeiteter Projektantrag, der bis diesen Termin zugestellt wurde und bei dem es nicht nötig ist, Ergänzungen/Änderungen durchzuführen, wird auf der nächsten Sitzung des BA behandelt werden. Wir empfehlen eine Einreichung Ihrer Projektanträge möglichst frühzeitig vor dem Ablauf der Frist. Informationen über die geplanten Sitzungen des BA und auch die Termine für Projekteinreichung finden Sie auf dieser Website.




Wer reicht den Projektantrag ein?


 

Der Projektantrag samt den Anhängen, die in der Liste für österreichische und tschechische Antragsteller angegeben werden, wird immer nur vom Lead Partner, und zwar sowohl für den tschechischen, als auch österreichischen Teil des Projektes ein Mal eingereicht.




Wo werden die Projektanträge eingereicht?


 

Wenn der Lead Partner aus der Tschechischen Republik kommt, reicht er den Projektantrag samt Anhängen bei der zuständigen Regionalen Stelle ein, abhängig davon in welcher tschechischen Region die Finanzmajorität seiner Projektumsetzung liegt. Es handelt sich um Bezirksämter für Südmähren, Südböhmen und Vysočina. Für einen österreichischen Lead Partner sind die regionalen Stellen in Oberösterreich, Niederösterreich und Wien zuständig. Der Lead Partner hat auch die Möglichkeit, den Projektantrag beim Gemeinsamen Technischen Sekretariat in Brünn vorzulegen. Alle Kontakte finden Sie auf dieser Website.
Der Lead Partner erhält eine Bestätigung, dass der Projektantrag von einer zuständigen Stelle übernommen wurde.




Welche Erfordernisse soll der abgegebene Projektantrag erfüllen?


 

Das abschließende Ergebnis des Projektvorbereitungprozesses ist:


 

- das komplett ausgefüllte Antragsformular in Druckform in zwei Originalen
- zwei komplette Sets von Anhängen
- 1 x CD mit dem endgültig ausgefüllten Antragsformular, dem ausführlichen Projektbudget und den elektronischen Versionen der Anhänge (alle Anhänge samt Unterschriften müssen gescannt sein)
 

Der Lead Partner überreicht den Projektantrag in einem ordentlich zugeklebten Umschlag, auf dem der Name des Programms, der Name des Projektes, ein vollständiger Name sowie Adresse des Lead Partners angeführt werden müssen. Alle Blätter des gedruckten Projektantrags müssen verbunden werden und das letzte Blatt muss vom Lead Partner, bzw. seinem Zeichnungsberechtigten unterschrieben werden. Die einzelnen obligatorischen Anhänge müssen nach der Liste der Anhänge nummeriert und danach geordnet werden. Wenn ein Anhang mehr als ein Blatt enthält, müssen diese Blätter verbunden sein (falls es möglich ist). Die CD muss mit den Namen des Programms, des Projektes und des Lead Partners ordnungsgemäß beschriftet sein.




Wie kann der Projektantrag zugestellt werden?


 

Der Projektantrag kann entweder persönlich, oder eingeschrieben per Post, oder durch einen Kurierdienst zugestellt werden.
Achtung: Entscheidend ist der Zeitpunkt des Eintreffens bei der zuständigen Regionalen Stelle des Lead Partners oder beim JTS und nicht das Versanddatum. Der Lead Partner entscheidet über die Art und Weise der Zustellung und trägt dafür auch das Risiko.
 


 
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