Die Vorbereitung des neuen Programms INTERREG V-A Österreich – Tschechische Republik
Wir freuen uns, bekanntgeben zu können, dass am 23. Juni 2015 die Programmstrukturen eine Information über die offizielle Genehmigung des Programms Interreg V-A Österreich-Tschechische Republik erhalten haben. Die finale Version des Kooperationsprogramms finden Sie hier.
Die Einreichfrist für Projektaufträge wurde vorläufig auf Ende November 2015 festgelegt.
Die darauffolgende Siztung des Programmbegleitausschusses mit Projektgenehmigungen wird voraussichtlich Anfang März 2016 stattfinden.
Über die genauen Termine werden wir Sie so bald wie möglich informieren.
(25.6.2015)
Aktuelle Entwicklung im Programm „INTERREG V-A Österreich-Tschechische Republik“
Zum Kooperationsprogramm, das im Oktober 2014 bei der Europäischen Kommission eingereicht wurde, haben die Programmstellen einige Kommentare erhalten. Anhand dieser Kommentare wurde das Kooperationsprogramm entsprechend bearbeitet und der EK erneut übermittelt.
Innerhalb der nächsten Tage sollten die Programmstellen aktuelle Informationen über die offizielle Genehmigung erhalten.
Über die neuesten Entwicklungen werden wir Sie rechtzeitig informieren!
Aktuelle Version des Kooperationprogramms finden Sie hier.
Hier können Sie die von der Europäischen Kommission herausgegebene Presseaussendung nachlesen.
(22.6.2015)
Status-quo „INTERREG V-A AT-CZ“:
Das neue Kooperationsprogramm INTERREG V-A AT-CZ wurde in einer bilateralen Programmierungsgruppe im Konsens in zweijähriger Arbeit gemeinsam entworfen. Dieses in englischer Sprache verfasste Kerndokument berücksichtigt alle Vorgaben der relevanten neuen EU-Verordnungen, und orientiert sich daher deutlich an der EU2020-Strategie („smart, sustainable and inclusive growth!“).
Es obliegt nun der Europäischen Kommission (EK) diesen österreichisch-tschechischen Programmvorschlag baldigst zu genehmigen. Überraschenderweise hat die EK jedoch erst am 10.10.2014 in der 8. Sitzung der EGESIF angekündigt, dass all jene Programme, die bis Mitte November mit der EK technisch und inhaltlich nicht final ausverhandelt sind, heuer keine Genehmigung mehr erwarten können. Die Genehmigung ist somit erst nach Änderung der „Mehrjährigen Finanzrahmenverordnung“ der EU voraussichtlich im Sommer 2015 zu erwarten.
Derzeit wird jedoch intensiv an den notwendigen Begleitdokumenten, -prozessen und –strukturen sowie Regeln gearbeitet. Auch wird die Programmwebsite entsprechend umgestaltet, sodass in Zukunft alle relevanten Informationen, Dokumente, Kontaktdaten und Unterlagen zum Programmablauf klar und unkompliziert zur Verfügung stehen. Auch wurde programmübergreifend ein durchgängig elektronischem benutzerfreudliches Monitoringsystem entwickelt, welches sich gerade in der Testphase befindet. Weiters sind ein verbessertes elektronisches Antragsformular sowie vereinfachte Förderfähigkeitsregel (z.B. Pauschalen) in Ausarbeitung.
All diese abgestimmte Maßnahmen zielen darauf ab, die Programm- sowie die Projektumsetzung für alle Beteiligten transparenter, klarer und somit professioneller zu gestalten. Über einen definitiven Programmstart bzw. die Eröffnung des ersten Calls wird natürlich rechtzeitig und breit informiert.
Hier finden Sie den ersten Entwurf des Kooperationsprogramms, der der Europäischen Kommission zur Genehmigung vorgelegt wurde: Kooperationsprogramm AT-CZ 2014-2020.
(7.11.2014)
Die Vorbereitung des neuen Programms „Europäische Territoriale Zusammenarbeit Österreich – Tschechische Republik“ für die Programmperiode 2014 -2020 läuft seit Januar 2012. Die Vorbereitung wird von der Verwaltungsbehörde (Amt der Niederösterreichischen Landesregierung) in Zusammenarbeit mit der Nationalbehörde (Ministerium für regionale Entwicklung der Tschechischen Republik) gesteuert. Das neue Programm wird im Rahmen einer Arbeitsgruppe vorbereitet, deren Mitglieder Vertreter der tschechischen und österreichischen ProgrammpartnerInnen sind.
Zurzeit wird das Programmkonzept ausgearbeitet, die Ex-ante-Bewertung sowie Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) werden durchgeführt.
(10.5.2014)
Hauptinformationen zum Programm
Das neue Programm ist wieder an regionale und lokale Projekte mit der grenzüberschreitenden Bedeutung orientiert. Bei der Projektauswahl wird wieder großer Wert auf die tatsächliche grenzüberschreitende Wirkung gelegt und es werden nur solche Projekte ausgewählt werden, die eine bedeutende positive Wirkung auf das tschechische und österreichische Grenzgebiet nachweisen können.
Das Prinzip des Lead Partners, der die Verantwortung für die gesamte Projektumsetzung tragen wird, wird beibehalten. Jeder Lead Partner muss mindestens einen Auslandsprojektpartner haben.
Die Verordnungen bestimmen neu die Bedingung, dass mindestens drei Kooperationskriterien von den vier definierten erfüllt werden müssen. Im Gegensatz zum aktuellen Programm, wo die Erfüllung von zwei Kriterien ausreichend war.
Kooperationskriterien:
- Gemeinsame Ausarbeitung
- Gemeinsame Projektumsetzung
- Gemeinsames Personal
- Gemeinsame Finanzierung
Die Regeln zur Erfüllung der Projektoutput-Indikatoren wurden auch verschärft. Die Indikatoren werden für jede Investitionspriorität festgesetzt und jedes Projekt wird zu denen Erfüllung beitragen müssen.
Die Fördermittel können wieder von öffentlich-rechtlichen Institutionen oder nicht gewinnorientierten Organisationen beantragen werden. Eine ausführliche Liste der förderfähigen Antragsteller wird für jede Investitionspriorität konkretisiert. Neu werden unter den ausgewählten Investitionsprioritäten auch Unternehmer Anträge stellen können.
Im Einklang mit den Hauptvoraussetzungen des EK-Vorschlages müssen alle Programme thematisch konzentriert werden – min. 80% des Programmbudgets muss in max. 4 thematische Ziele geteilt werden. Im Rahmen der thematischen Ziele muss jedes Programm ausführlichere Investitionsprioritäten, die implementiert werden müssen, festsetzen.
Thematische Konzentration
Im Programm werden folgende thematische Ziele und Investitionsprioritäten angesprochen:
Thematisches Ziel 1/ Investitions-priorität 1a |
Ausbau der Infrastruktur im Bereich Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen; Förderung von Kompetenzzentren, insbesondere solchen von europäischem Interesse |
Spezifisches Ziel |
Verbesserte und erweiterte Forschungs- und Innovationskapazitäten |
Aktivitäten | Folgende exemplarisch aufgezählte Aktivitäten sollen realisiert werden: - Vorbereitende Studien und Planungsaktivitäten für Investitionen in F&I-Infrastruktur, die von kooperierenden F&E-Institutionen auf beiden Seiten der Grenze genutzt/geteilt werden - Investitionen in neuen, gemeinsam genutzten/geteilten F&I-Einrichtungen oder Erweiterung und Modernisierung der technologischen Ausstattung, der Forschungskapazitäten, Laboratorien, die von regionaler/grenzüberschreitender Bedeutung sind - Unterstützung konkreter gemeinsamer grenzüberschreitender F&I-Aktivitäten (Projekte) – unter Nutzung bestehender F&I-Institutionen innerhalb der Grenzregion - sowie der Vorbereitung der Implementierung der Ergebnisse (Die Intention ist es, F&I-Kapazitäten, die auf einer Seite der Grenze zur Verfügung stehen im Sinne der Ausnutzung von Größenvorteilen (economies of scale) zu nutzen und somit eine intensivere Auslastung der bestehenden Kapazitäten zu erreichen. |
Thematisches Ziel 1/ Investitions-priorität 1b |
Förderung von Investitionen der Unternehmen in F&I, Aufbau von Verbindungen und Synergien zwischen Unternehmen, Forschungs- und Entwicklungszentren und dem Hochschulsektor, insbesondere Förderung von Investitionen in Produkt- und Dienstleistungsentwicklung, Technologietransfer, soziale Innovation, Öko- Innovationen, öffentliche Dienstleistungsanwendungen, Nachfragestimulierung, Vernetzung, Cluster und offene Innovation durch intelligente Spezialisierung und Unterstützung von technologischer und angewandter Forschung, Pilotlinien, Maßnahmen zur frühzeitigen Produktvalidierung, fortschrittlichen Fertigungskapazitäten und Erstproduktion, insbesondere in Schlüsseltechnologien sowie der Verbreitung von Allzwecktechnologien |
Spezifisches Ziel | Förderung von Unternehmensinvestitionen im Bereich F&E durch Entwicklung von Synergien und Kooperationen zwischen Unternehmen (vor allem KMUs), F&I-Zentren und dem tertiären Ausbildungsbereich |
Aktivitäten | - gemeinsame Forschungsprojekte, Technologietransfer und Know-how-Transfer zwischen Forschungsinstitutionen und Unternehmen (inklusive der notwendigen Ausstattung für Forschung und Innovation) - systemrelevante Maßnahmen zur Förderung der Integration der Unternehmen (hauptsächlich der KMUs) in das Innovationssystem und Nutzung der Ergebnisse des regionalen Forschungs- und Innovationssystems (inklusive der spezifischen Dienstleistungen im F&E-Bereich wie Vermittlung von Informationen, Kontakten, Beratungen und weiteren Dienstleistungen für Unternehmen (hauptsächlich KMUs) zur Stärkung deren Innovationsfähigkeit - Unterstützung von Netzwerk- und Kooperationsaktivitäten zwischen Forschungsinstitutionen, Bildungs- und Forschungsinstitutionen, Universitäten und Unternehmen |
Thematisches Ziel 6/ Investitions-priorität 6c |
Bewahrung, Schutz, Förderung und Entwicklung des Natur- und Kulturerbes |
Spezifisches Ziel | Nachhaltige Inwertsetzung des Kultur- und Naturerbes der Grenzregion |
Aktivitäten | - Systemrelevante Maßnahmen zur Stärkung gemeinsamer Merkmale (wie z.B. Studien, Strategien, Pläne, systematische Werbeaktivitäten) im Bereich Schutz, Entwicklung und Nutzung des Kultur- und Naturerbes - Neu- und Umbau, Restaurierung und Vermarktung von Kultur- und Naturdenkmälern und Sehenswürdigkeiten in der Region, - Schutz, Entwicklung und Vermarktung des immateriellen Kulturerbes der Grenzregion - Förderung des Kultur- und Naturerbes durch Investitionen in nachhaltige öffentliche touristische Infrastruktur und Informationseinrichtungen - Ausbau, Upgrading und Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur sowie Organisation von Verkehrsströmen im Bereich touristischer Zentren (Natur- und Kulturerbe) zur Verbesserung ihrer Erreichbarkeit. |
Thematisches Ziel 6/ Investitions-priorität 6d |
Erhaltung und Wiederherstellung der Biodiversität und des Bodens und Förderung von Ökosystemdienstleistungen, einschließlich über Natura 2000, und grüne Infrastruktur |
Spezifisches Ziel |
Verbesserung der ökologischen Stabilität und der Ökosystemdienstleistungen |
Aktivitäten | - Investitionen in die grüne Infrastruktur, die beitragen zur: -> Hochwasserprävention und/oder Wasserretention (z.B. Erneuerung von Hochwassergebieten, Sümpfen, Renaturalisierung von Flussbetten und Flussufern) -> Anpassung an Veränderungen hervorgerufen durch den Klimawandel oder Verminderung der negativen Einflüsse (inklusive Maßnahmen gegen Dürre) -> (Tier-)Migration in der Grenzregion (z.B. künstliche Landschaftselemente) - Koordinierte Vorbereitung und/oder Implementierung von Natura 2000 sowie anderer Konzepte für geschützte Gebiete und weitere Maßnahmen zum Schutz der Biodiversität - Vorbereitung und Umsetzung von gemeinsamen grenzüberschreitenden Aktivitäten– wie z.B. Untersuchungen, Studien, Strategien, Pläne, koordinierte Managementansätze, Bewusstseinsbildung und Bildungsaktivitäten und andere strukturelle Kooperationsmaßnahmen im Bereich Natur und Landschaftsschutz und -nutzung |
Thematisches Ziel 6/ Investitions-priorität 6f |
Förderung innovativer Technologien zur Verbesserung des Umweltschutzes und der Ressourceneffizienz in der Abfallwirtschaft, der Wasserwirtschaft und im Hinblick auf den Boden oder zur Verringerung der Luftverschmutzung |
Spezifisches Ziel | Förderung der Nutzung des öko-innovativen Potenzials |
Aktivitäten | - Umsetzung von kooperativen Pilotprojekten zur Erprobung und Implementierung innovativer Technologien und Prozesse zur Verbesserung der Umwelt (z.B. Abfallwirtschaft) - Umsetzung von innovativen Projekten mit Fokus auf Energieeffizienz inkl. Implementierung von Niedrigenergie-Lösungen (Managementpläne, Pilotaktionen, Know-How Transfer usw.) - Untersuchungen, Strategien, Pläne und weitere Aktivitäten zur Unterstützung und Vermarktung von innovativen Technologien und Prozessen im Bereich Umweltschutz und Ressourceneffizienz |
Thematisches Ziel 10/ Investitions- priorität laut ETZ-Verordnung |
Investitionen in Bildung, Ausbildung, und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Programme für die allgemeine und berufliche Bildung und die Berufsausbildung |
Spezifisches Ziel | Ausweitung des gemeinsamen Angebotes an Bildung und Qualifikationsaktivitäten um die Humanressourcen in der Grenzregion auszuschöpfen |
Aktivitäten | - Anpassung der Bildungsbedingungen und -systeme an die ökonomischen und kulturellen Bedürfnisse der Grenzregion (entsprechend den Bedürfnissen des Arbeitsmarktes usw.) - Maßnahmen zur Unterstützung der Harmonisierung des beruflichen Bildungssystems entsprechend den Bedürfnissen des gemeinsamen Arbeitsmarktes (z.B. gemeinsame Programme zur Unterstützung von langfristigen Studienpraktika in Unternehmen im Grenzgebiet – „Duale Ausbildung“) - Entwicklung und Implementierung gemeinsamer systemrelevanter Maßnahmen und gemeinsam realisierten Programmen im Bereich Bildung durch: -> Lehrpläne -> Studenten- und Arbeitnehmeraustausch -> Vorbereitung der Grundprinzipien für Harmonisierung und Anerkennung von Qualifikationen -> spezielle bilaterale Bildungsprogramme -> Sprachbildung Diese geplanten Förderungen umfassen Studien und Fachqualifikationen, Aktivitätenplanung sowie Investitionen in Infrastruktur, Ausrüstung und Ausstattung (im Einklang mit den durch spezifische Kriterien festgesetzten Bedingungen) |
Thematisches Ziel 11/ Investitions- priorität laut ETZ-Verordnung |
Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von öffentlichen Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung durch Maßnahmen zur Stärkung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen und Dienste im Zusammenhang mit der Durchführung des EFRE sowie zur Unterstützung von Maßnahmen im Rahmen des ESF zur Verbesserung der institutionellen Kapazitäten und der Effizienz öffentlicher Verwaltungen |
Spezifisches Ziel | Unterstützung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit des Gemeinwesens und Institutionen in der Grenzregion |
Aktivitäten |
- Unterstützung der Zusammenarbeit von Gemeinden, Städten und Regionen und sonstigen Institutionen des öffentlichen Sektors - Stärkung der Netzwerke (hauptsächlich NGOs) auf der lokalen/regionalen Ebene und Hebung des Potenzials zur Ausweitung von Zusammenarbeit mit einem klaren grenzüberschreitenden Zugang und Ziel - Stärkung der Integration in kleinem Maßstab, Zusammenarbeit zwischen Bürgern und Institutionen und weitere lokale Kohäsionsaktivitäten (KPF) |
Programmgebiet
Die Tschechische Republik: Regionen Südböhmen, Südmähren und Vysoèina
Österreich: Mostviertel-Eisenwurzen, St. Pölten, Waldviertel, Weinviertel, Wiener Umland-Nordteil, Wien, Innviertel, Linz-Wels, Mühlviertel, Steyr-Kirchdorf
Finanzrahmen
Die maximale EFRE-Quote darf bis zu 85% der gesamten förderfähigen Projektkosten betragen.